24 h Betreuung!Antwort der User!?

Jetzt muss hier einfach mal Klartext gesprochen werden was die 24 h Betreuung angeht.
Aufklärung an alle Familien.

Bitte beachten:

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit nach Sozialgesetzbuch III und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Die Nichtbeachtung der Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit. Bei unterlassener Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Ich bin weder jemand der Damen vermittelt oder einen Pflegedienst hat, ich finde es einfach erbärmlich wie hier in Deutschland Schwarzarbeit betrieben wird und diese Familien sich noch freuen für wenig Geld Damen arbeiten zu lassen. Jede Familie die mir bekannt wird zeige ich an.

Region/PLZ 41xxx





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